Ordentliches Mitglied kann jeder Polizeibedienstete (Beamte, Angestellte und Arbeiter) der im aktiven Dienst, ausschließlich solcher Behörden und Einrichtungen steht, die polizeiliche Aufgaben erfüllen.
Über die Aufnahme entscheidet der geschäftsführende Verbindungsstellen-Vorstand. Die Mitglieder können die Verbindungsstelle, der sie beitreten wollen, frei
wählen.
Aufnahmeanträge erhaltet Ihr bei allen Vorstandsmitgliedern und Beisitzern oder unter dem nachfolgenden Link.
Polizeibedienstete im Ruhestand können die ordentliche Mitgliedschaft unter der Voraussetzung und nur so lange erwerben und beibehalten, wie eine etwaige berufliche Tätigkeit dem Zweck, den
Zielen und dem Neutralitätsgebot der IPA nicht im Wege steht.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt seit 2018 € 30,– pro Jahr er wird jährlich von den Verbindungsstellen erhoben.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Jedes Mitglied erhält eine Membership Card und eine Auto-Vignette. Sie sind ein Jahr gültig.
Die vom Bundesvorstand herausgegebene Zeitschrift „IPA aktuell“ erscheint 4x pro Jahr und ist die offizielle Informations- und Mitteilungszeitschrift der Deutschen
Sektion.
Darüber hinaus erhaltet Ihr als Angehöriger der Verbindungsstelle Flensburg-Schleswig zusätzlich 6x pro Jahr den Newsletter unserer Verbindungsstelle, in dem wir unsere Mitglieder über aktuelle Veranstaltungen und Neuigkeiten informieren.
Solltet Ihr weitere Fragen haben, dann sprecht uns einfach an oder schreibt uns eine Nachricht über das Kontaktformular.
Nachstehenden Mitgliedsantrag könnt Ihr Euch ausdrucken und bei einem Vorstandsmitglied abgeben, in unser Postfach auf der Servicestelle des 1. PR Flensburg legen oder per Post an folgende Anschrift senden:
INTERNATIONAL POLICE ASSOCIATION
Verbindungsstelle Flensburg-Schleswig
Norderhofenden 1
24937 Flensburg